GESUNDHEIT

Wenn das Kind krank ist: was jetzt?

Krankheitsrichtlinien im Familienzentrum St. Barbara

Die Gesundheit aller Kinder, Familien und Mitarbeitenden liegt uns sehr am Herzen. Damit wir gemeinsam für ein sicheres und gesundes Miteinander sorgen können, ist es wichtig, bei Krankheitsfällen bestimmte Regeln zu beachten.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht darüber,
  • wann ein krankes Kind zu Hause bleiben sollte,
  • ab wann es wieder in den Kindergarten kommen darf

Unsere Richtlinien orientieren sich an den Empfehlungen der offiziellen Stellen und sollen helfen, Ansteckungen zu vermeiden und allen Kindern eine gute Betreuung zu ermöglichen.

Manche Krankheiten oder Krankheitsausbrüche müssen von der Einrichtung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
ERKRANKUNG WIEDERZULASSUNG DER ERKRANKTEN PERSON
ansteckende Bindehautentzündung wenn kein Sekret und Rötung zu sehen ist
Fieber > 38º C nach 24 Std. fieberfrei
Hand-Mund-Fußkrankheit nach Genesung
Influenza („Grippe“) nach Genesung
Keuchhusten mit Antibiotikum nach fünf Tagen, ohne Antibiotikum erst nach drei Wochen
Kopfläuse nach erster Behandlung
Krätze nach Therapie und ärztlichem Urteil
Mundfäule nach Genesung
Ringelröteln nach Beginn des Ausschlags
Scharlach mit Antibiotikum nach zwei Tagen, sonst nach Genesung
Mandelentzündung mit Antibiotikum nach zwei Tagen, sonst nach Genesung
Windpocken nach einer Woche

Magen-Darm-Erkrankung

  • Novovirus
  • Rotavirus
  • Salmonellen
  • Campylobacter
  • Durchfall durch EHEC
  • Bakterien: Unbekannte Erreger
Wiederzulassung der erkrankten Person: ​Frühestens 48 Std. nach letztem Erbrechen oder Durchfall

Meldepflicht: Ja, wenn mehr als zwei Fälle